Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vorbemerkungen 
Unsere Tätigkeit ist auf dem Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde legen, so geschieht das in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrnehmung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufes. Wir sind jederzeit gerne bereit jedem Auftraggeber eventuelle gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen. 

2. Angebot 
Unserem Angebot liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach besten Gewissen und Wissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben Vorbehalten. Schadensansprüche uns gegenüber sind mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten ausgeschlossen. Bei den prognostizierten Angaben handelt es sich um Einschätzungen, eine Gewähr hierfür kann nicht übernommen werden, ebenso nicht bei Fehlern oder falsch übermittelten Angaben auf dieser Webseite. 

3. Unbefugte Weitergabe 
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen (auch auszugsweise) Dritten nicht zugängig gemacht werden. Eine Provision ist auch zu zahlen, wenn anstelle des Empfängers unsere Angebote und Mitteilungen eine mit dieser wirtschaftlich, arbeitsrechtlich oder familiär verbundene natürliche oder juristische Person einen Vertrag über das Angebot Objekt gemäß Punkt 4 oder 5 dieser AGB abschließt. Kommt in folge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind sie verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre. Schon die unbefugte Weitergabe von Adressen kann zu vollen Schadensersatzanspruch führen. 

4. Entstehen des Provisionsanspruches 
Unsere Provision ist verdient und unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu andern als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt ein Vertrag über ein anderes Objekt, des vom nachgewiesenen Vertragspartner oder ein Vertrag über eines durch ihn verwaltetes Objekte zustande, so ändert sich an unseren Provisionsansprüchen nichts. Sofern das zustande gekommen Geschäft mit dem von uns angebotenem Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist oder in seinem wirtschaftlichem Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht oder die größeren Abweichungen als Ergebnis unserer Vermittlungstätigkeit entstanden sind. Entsprechendes gilt wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Kauf statt Miete von Teilen statt des Ganzen oder umgekehrt). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlicht, sofern das Rücktrittsrecht aus einer von den Parteien zu vertretenen Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. 

5. Folgegeschäfte 
Ein Provisionsanspruch steht auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertragspartnern weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. 

6. Vertragsabschluss 
Bei Vertragsabschluss hat uns der Auftraggeber auf Verlangen die andere Vertragspartei bekannt zu geben. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß, unabhängig davon ob der Provisionsanspruch nach Punkt 4 oder 5 dieser AGB entstanden ist. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Auch haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden auch für den Fall, dass wir beim Vertragsabschluß nicht anwesend waren. 

7. Fälligkeit des Provisionsanspruches 
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug .Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a. fällig. 

8. Provisionssätze 
Die nachstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen und gültigen Höhe. Als Maklerprovision sind zu zahlen: a) Bei An- und Verkauf von Grundbesitz. Unternehmen und Beteiligungen an Grundbesitz oder Unternehmen errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Verkäufer 5%. b) Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 5%. c) Bei Vereinbarung von An- und Verkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks von den Berechtigten 2% und bei Ausübung dieser Rechte 3% vom Ausüber des Rechtes. d) Bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer zwei Netto Monatskaltmieten vom Vermieter. e) Bei Verträgen mit einer Vertragsdauer von über 5 Jahren 3% des Vertragswertes, maximal aus der Zehnjahresmiete. f) Bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. Vormietvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionsätzen vom Mieter eine weitere Monatsmiete. g) Bei Zwangsversteigerungen 5% des Zuschlagpreises vom Ersteigerer.

9. Vorkenntnis / Kundenschutz 
Stehen die Parteien bereits mit einer vom Makler nachgewiesenen Partei in Verhandlung oder wurde der Interessent bzw. das Objekt von Dritten vorher nachgewiesen, sind die Parteien verpflichtet, dem Makler diese Vorkenntnis unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Für alle durch den Makler nachgewiesenen Partner bzw. Objekte für Vertragsabschlüsse sichern ihm die Parteien Kundenschutz für die Dauer von zwei Jahren zu. Der Kundenschutz besteht darin, dass am Tage der Vertragsabschlüsse, die er innerhalb dieser Frist tätigt oder anbahnt, die in Pkt. 8 vereinbarte Provision zu bezahlen ist. 

10. Verhandlungen 
Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert mitzuteilen. 

11. Tätigkeiten für Dritte 
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. 

12. Unerlaubte Nutzung der Web-Inhalte 
Bei allen Bildern und Texten sowie beim Seitenlayout liegt das Copyright bei KADEN-IMMOBILIEN. Jegliche Fremdnutzung, auch auszugsweise ist untersagt. Bei Missbrauch behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor. Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet. 

13. Verlinkung auf unsere Website 
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14. Verweise und Links 
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten, die außerhalb des Verantwortungs-Bereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanziert er sich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung solcher dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde - nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. 

15. Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.